Was ist AVGS –
und was bedeutet AZAV?
Zwei Begriffe, die du kennen solltest wenn du Coaching über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter in Anspruch nehmen möchtest. Hier erkläre ich dir beide verständlich und ohne Amtsdeutsch.
AVGS
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 45 SGB III. Er berechtigt dich, bei einem zugelassenen Anbieter kostenloses Coaching in Anspruch zu nehmen – die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.
AZAV
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung legt fest, welche Coaching-Anbieter einen AVGS-Gutschein annehmen dürfen. Nur AZAV-zertifizierte Träger sind offiziell zugelassen. Meine Leistungen sind AZAV-zertifiziert über die TASys GmbH.
In vier Schritten zum kostenlosen Coaching.
Termin bei der Agentur
Sprich deinen Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an und bitte konkret um einen AVGS.
Gutschein erhalten
Du bekommst einen schriftlichen Gutschein mit Leistungsumfang, Förderbetrag und Gültigkeitsdauer.
Anbieter wählen
Du wählst einen AZAV-zertifizierten Anbieter – zum Beispiel mich 😊 Kontaktiere mich einfach mit deinem Gutschein.
Coaching startet
Wir beginnen – die Abrechnung läuft direkt zwischen mir und der Agentur. Für dich entstehen keine Kosten.
AZAV – die Qualitätssicherung im Coaching.
Die AZAV-Zertifizierung stellt sicher, dass Coaching-Anbieter bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Nur zertifizierte Träger dürfen AVGS-Gutscheine annehmen. Für dich bedeutet das: Du bekommst geprüfte Qualität – keine dubiosen Anbieter.
Geprüfte Qualität
AZAV-zertifizierte Anbieter werden regelmäßig von unabhängigen Stellen geprüft – Inhalte, Methoden und Qualifikationen der Coaches müssen nachgewiesen werden.
Offiziell zugelassen
Nur AZAV-zertifizierte Träger dürfen AVGS-Gutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter annehmen und abrechnen.
Meine Zertifizierung
Meine Coaching-Leistungen sind AZAV-zertifiziert über die TASys GmbH, Leverkusen – einem anerkannten Zertifizierungspartner nach § 45 SGB III.
Du weißt nicht ob du Anspruch hast?
Kein Problem – das ist normal. Viele Menschen wissen nicht, dass sie einen AVGS-Gutschein beantragen können. Ruf mich an oder schreib mir – ich erkläre dir in fünf Minuten ob und wie du einen Gutschein bekommst.
Das Erstgespräch ist immer kostenlos – auch ohne Gutschein. Ich helfe dir herauszufinden, welche Förderung für dich möglich ist.
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